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06.01.29.00 - - - Prozeß "Startbahnschüsse 02.11.87" (23.2.1989 - 15.3.1991)

Prozeß "Startbahnschüsse 02.11.87" (23.2.1989 - 15.3.1991)

Sachgruppe: 06.01.29.00   Medium-ID: 10001267

Titel: Solidarität
Zusatz: Prozessinfo zum Startbahnprozess. Nr. 1
Autor: Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung Frankfurt Rhein-Main (Hg.)
Verlag: Selbstverlag
Reihe:
Erscheinungsort: Mörfelden
Erscheinungsdatum: 1989-02-22
Erscheinungsjahr: 1989
Seiten: 1
Medium-Art: Flugblatt
Medium-Format: DIN A 4

Stichworte: Das Prozeßinfo begann mit der Nr. 1 als Flugblatt am 22.2.1989 und endete mit der Nr. 59 am 20.5.1991. Siehe ANMERKUNGEN!

Anmerkungen:
"23.2.1989. Beginn des Startbahnprozesses vor dem OLG Frankfurt/M. Nach den Schüssen am 2.11.1987 an der Startbahn West, zwei Polizisten wurden getötet, gab es 200 vorläufige Festnahmen und ca. 20 Ermittlungsverfahren. Zur Hauptverhandlung kam es gegen 9 Personen: Andreas Eichler und Frank Hoffmann wurden angeklagt, die tödlichen Schüsse auf 2 Polizeibeamte abgegeben und außerdem 3 weitere Polizeibeamte durch Schüsse verletzt zu haben. Die BAW verdächtigte zudem Andreas Eichler der "Rädelsführerschaft" in einer "terroristischen Vereinigung". Diese Vereinigung sollte außer den beiden des "gemeinschaftlichen Mordes" Angeklagten aus 7 weiteren Personen bestanden haben und zwar: Sigrun Gabriell, Rainer Hübner, Ursula James (Uschi), Michael Kurth (Mike), Andreas Semisch, Ina Then und Michael Möller. Laut BAW habe die "Vereinigung" in wechselnder Besetzung von Juni 1986 bis Oktober 1987 im Rhein/Main-Gebiet und in Wackersdorf 13 Anschläge (u.a. Aktionen gegen Strommasten) "und andere Straftaten" begangen. Am 7.4.1989 wurde das Verfahren gegen Uschi, Sigrun und Michael abgetrennt, die Anklage nach § 129 fallengelassen. Kurze Zeit später wurde auch das Verfahren gegen Mike abgetrennt; alle 4 bekamen "milde Urteile" auf Bewährung. 26.3.90: Im Frankfurter Startbahnprozeß werden vom OLG Frankfurt/M. Rainer Hübner zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung, Andreas Semisch zu 2 Jahren ohne Bewährung und Ina Then zu 2 Jahren mit Bewährung verurteilt. Rainer Hübner und Ina Then wurden beide nach § 316 (Störung öffentlicher Betriebe) und als "Mitglieder in einer kriminellen Vereinigung nach § 129" verurteilt. Andreas Semisch wurde "nur" wegen "Waffendiebstahl und Hehlerei" verurteilt (die § 129a-Anklage mußte fallengelassen werden." (Alle Angaben nach "aufruhr. Widerstand gegen repression und § 129a) "Der Prozeß gegen die Hauptangeklagten Andreas Eichler und Frank Hoffmann wurde am 15.3.1991 nach 125 Verhandlungstagen beendet. Andreas Eichler wurde wegen zweifachen Totschlags und zweifachen versuchten Totschlags, Verstoß gegen das Waffensetz, Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung, Störung öffentlicher Betriebe, Wahlbehinderung, Körperverletzung, Urkundenunterdrückung, Sachbeschädigung, versuchte Brandstiftung + dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren Knast verurteilt. Frank Hoffmann, der sich der Verfolgung durch den Staatsapparat in den Niederlande entziehen konnte, dann aber ausgeliefert wurde, wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit der Störung öffentlicher Betriebe in zwei Fällen zu einer Gesamtstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Auslieferungshaft in den Niederlande wurde angerechnet und der Haftbefehl gegen Frank aufgehoben." Vorsitzender Richter: Schieferstein Bundesanwaltschaft. Bell, Brinkmann, Pflieger Rechtsanwältinnen: von Reiner Hüber - RA Scherzberg von Andreas Semisch - RA Kronauer/Heiming von Ina Then - RA Fresenius/Verleih von Andreas Eicher - RA Golzem/Riemann von Frank Hoffmann - RA Baier/Borowsky



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