06.00.00.00 - Justiz 06.02.00.00 - - Kriminalisierung der Verteidigung 06.02.05.00 - - - Kriminalisierung andere RA´s |
Sachgruppe: 06.02.05.00 Medium-ID: 10001409
Titel: Über die Reinhaltung der Anwaltschaft an den Beispielen Knöss und Düx
Zusatz:
Autor: AStA Ffm (Hg.)
Verlag: Selbstverlag
Reihe:
Erscheinungsort: Frankfurt/M.
Erscheinungsjahr: 1977
Seiten: 17
Medium-Art: Broschüre
Medium-Format: DIN A 5
Stichworte: Zusammenstellung: Justizigruppe. Dokumentiert werden die Berufsverbotsverfahren gegen die angehenden Rechtsanwälte Gerhard Knöss + Heinz Düx. Siehe Anmerkungen!
Anmerkungen:
Vorwort
Beschluß des BGH, in dem begründet wird, warum Gerhard Knöss unwürdig ist, Anwalt zu werden. Dieser Beschluß ist in Fußnoten kommentiert; das war erforderlich, da zwar die juristische Perfidie dieses Beschlusses für sich spricht, er jedoch in tatsächlicher Hinsicht zuweilen so grob verfälscht, daß eine richtige, oder besser: vollständige Darstellung der Zusammenhänge notwendig wurde
II. Prozeßerklärung von Gerhard Knöss vor dem BGH in Karlsruhe
III. Offener Brief von Wolfgang Grundmann an seinen Verteidiger G. Knöss
IV. Beschluß des Hessischen Ehrengerichtshofs von 1952; er soll die Kriterien verdeutlichen, nach denen aktive Faschisten für würdig im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO befunden wurden
V. Hier wird in Auszügen wiedergegeben, warum die Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M. mit ihem Vorsitzenden Dr. Schmalz den Assessor Dr. Heinz Düx für ungeeignet hält, den Anwaltsberuf auszuüben
VI. Artikelt aus "Die TAT" von Max Oppenheimer, einem alten antifaschistischen Widerstandskämpfer