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Sachgruppe: 06.02.05.00 Medium-ID: 10002755
Titel: "Das Gebot der Sachlichkeit und Mässigung nicht beachtet"
Zusatz: Zum Strafprozeß gegen Ulrike Küstler und Rechtsanwalt Michael Moos
Autor: Gruppe Freiburger Rechtsanwälte, Rechtsassessoren und Rechtsreferendare (Hg.)
Verlag: Selbstverlag
Reihe:
Erscheinungsort: Freiburg
1. Auflage
Erscheinungsjahr: 1977
Seiten: 21
Medium-Art: Broschüre
Medium-Format: DIN A 5
Anmerkungen:
RA Moos + Ulrike Küstler wurde vorgeworfen, am 19.1.76 eine Veranstaltung des RCDS zum Thema "Freiheit an den deutschen Universitäten" gestört zu haben. Helmut Kohl war als Sprecher geladen, mußte seine Beitrag aber abbrechen, da die meisten Studenten lautstark seine Ausführungen unterbrachen. 2 Tage später erschien die Bild-Zeitung mit der Schlagzeile "Attentat auf Kohl". Obwohl diese Falschmeldung schnell entlarvt wurde, wurden der RA Moos + Ulrike Küstler als Störer angeklagt. Darüberhinaus leitete die Landesregierung en Ehrengerichtsverfahren gegen Michael ein und der Generalstaatsanwalt prüfte die Möglichkeit eines Berufverbotes. Der Prozeß begann am 10.1.1978 vor dem Amtsgericht Freiburg.
Inhalt der Broschüre:
Vorwort
Erklärung der Freiburger Rechtsanwälte, Assessoren und Referendare
Dokument 1: Aus einem "Leitfaden" des RCDS aus dem jahre 70/71
Dokument 2: Presseerklärung (der Studenten, die den Abbrach der Veranstaltung erzwangen)
Dokument 3: Bild-zeitung vom 21. Januar 1976
Pressespiegel
Dokument 4: Innenministerium, Einleitung eines Ehrengerichtsverfahrens
Dokument 5: Auszug aus einer Zusammenstellung der vom Generalstaatsanwalt gegen M. Moos erhobenen standesrechtlichen Vorwürfe