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06.01.06.00 - - - Prozeß gg. Roth + Otto (17.1. - 26-7.1977)

Prozeß gg. Roth + Otto (17.1. - 26-7.1977)

Sachgruppe: 06.01.06.00   Medium-ID: 10001021

Titel: Ein ganz gewöhnlicher Mordprozeß
Zusatz: Das politische Umfeld des Prozesses gegen Roland Otto, Karl Heinz Roth und Werner Sauber
Autor: Dethloff, Klaus uva. (Hg.)
Verlag: Rotbuch Verlag
Reihe: (Rotbuch 198)
Erscheinungsort: Berlin
Erscheinungsjahr: 1978
Seiten: 159
Medium-Art: Buch, TB
Medium-Format: über 18,5 - 22,5 cm = Oktav

Stichworte: Siehe ANMERKUNGEN!

Anmerkungen:
Angeklagt wurde vor dem Landgericht Köln Prozeßdauer: 17.1. - 26.7.1977 Vorsitzender Richter: Dr. Draber Anwälte: Heinrich Hannover, Wolfgang Heiermann + ? "Karl-Heinz Roth und Roland Otto sind durch Urteil des Landgerichts Köln vom 26. Juli 1977 von der Anklage des Mordes und des versuchten Mordes freigesprochen worden. Der Anklage lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Nacht zum 9.5. 1975 wurden auf einem Kölner Parkplatz die Insassen eines NSU-Prinz durch Polizeibeamte kontrolliert. Am Steuer des Wagens saß Karl-Heinz Roth, mit ihm im Wagen waren Roland Otto und Werner Sauber. Während Roth, der als Arzt an einem Kölner Krankenhaus arbeitete, sich durch echte Papiere ausweisen konnte, legten Otto und Sauber, gegen die Haftbefehl bestand, Falschausweise vor. Nachdem die Insassen zum Aussteigen aufgefordert waren, verließ Sauber als erster den Wagen. Sekunden später kam es zu einer Schießerei, bei der Sauber und der Polizist Pauli getötet wurden, während Karl-Heinz Roth und der Polizeibeamte Grüner schwere Verletzungen erlitten. Obwohl von vornherein feststand, daß Karl-Heinz Roth und Roland Otto nicht geschossen hatten, nahm die Anklage ein verabredetes gemeinschaftliches Handeln mit Werner Sauber an. Die Verteidigung hat sich darum bemüht, zu beweisen, daß nicht Werner Sauber, sondern die Polizei das Feuer eröffnet hat, nachdem Sauber einen Fluchtversuch unternommen hatte. Das Gericht hatte zahlreiche von der Verteidigung beantragte Beweise nicht erhoben, die diese These erhärtet hätten, ist aber schließlich doch, von der Annahme ausgehend, daß Werner Sauber zuerst geschossen habe, zum Freispruch der Angeklagten gelangt, weil es kein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken der Angeklagten mit Werner Sauber festellen konnte. In der Beweisaufnahme wurden alle Indizien widerlegt, aus denen die Staatsanwaltschaft herleiten wollte, die Angeklagten hätten sich den Fluchtweg freischießen wollen. Insbesondere wurde die von dem verletzten Polizeibematen Grüner erst Monate nach dem Vorfall bei einer Vernehmung durch Beamte des Landeskriminalamts aufgestellte Behauptung widerlegt, er habe gesehen, wie der bereits schwerverletzte Karl-Heinz Roth einen Versuch unternommen habe, selbst zur Pistole zu greifen." (Aus: Heinrich Hannover, Klassenherrschaft und Politische Justiz, VSA-Verlag, Hamburg, 1978, S. 327) Inhalt des Buches: Vorbemerkung (Klaus Dethloff) Chronologie der Art und Weise, wie die Justiz der BRD die Schießerei am 9.5.1975 in Köln zwischen Polizisten und Linken zu bewältigen versuchte und immer noch versucht (Frank Niepel) Erklärung zur Person (Roland Otto) Erklärung zur Person (Karl Heinz Roth) Sebastian Cobler: "Mörder wird man nicht. Mörder ist man." Die Techniken der Anklage im Kölner Mordprozeß Klaus Briegleb: Zur Mikroanalyse der Gewalt. Linguistische Anmerkungen zum Eindringen des "Polizeirealismus" in die Politische Justiz Eberhard Jungfer: Nachwächter des "Rechtsstaat" und Instrument des Staatsschutzes. Die Presse im Otto-Roth-Prozeß Auszüge aus den Plädoyers der Verteidigung Der Kronzeuge Grüner und die Wahrheit (Heinrich Hannover) Mit der Waffe im Einsatz (Wolfgang Heiermann) Zwei Mittäter und ein täter? (Klaus Dethloff) Schlußwort (Roland Otto) Schlußwort (Karl Heinz Roth) Das Urteil (Wolfgang Heiermann) Philipp Werner Sauber - seine Hoffnung lebt (Roland Otto)



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