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07.05.02.00 - - - Zwangsernährung

Zwangsernährung

Sachgruppe: 07.05.02.00   Medium-ID: 10001734

Titel: Recht und Pflicht zur Zwangsernährung bei Nahrungsverweigerungen in Justizvollzugsanstalten
Zusatz:
Autor: Michale, Walter
Verlag: Rita G. Fischer Verlag
Reihe:
Erscheinungsort: Frankfurt/M.
Erscheinungsjahr: 1983
Seiten: 266
Medium-Art: Buch, kartoniert
Medium-Format: über 18,5 - 22,5 cm = Oktav


Anmerkungen:
Vorwort Literaturverzeichnis. Quellenverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Einleitung I. Gegenstand der Untersuchung II. Ziel der Untersuchung III. Verlauf der Untersuchung IV. Begriff der Zwangsernährung Erster Teil. Recht und Pflicht zur Zwangsernährung "de lege lata" A. Die Regelung der Zwangsernährung in § 101 StVollzG I. Recht zur Zwangsernährung 1. Gefahr als Zulässigkeitsveraussetzung a. Arten der Gefahr (1) Lebensgefahr. (2) schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit. (3) Gefahr für die Gesundheit and. Personen b. Feststellungsmöglichkeiten der Gefahrenarten (1) Gewichtsverlust. (2) Eiweißabbau c. Konsequenzen aus den unter a. und b. zusammengestellten medizinischen Erkenntnissen 2. Zumutbarkeit für die Beteiligten a. für die Gefangenen b. für die Anstaltsbediensteten und sonstige Hilfspersonal c. für den behandelnden Arzt (1) Gefahr für die Gesundheit des Arztes. (2) Kein Vorgehen nach den Regeln der ärztlichen Kunst. (3) Grundsätze des § 97 StVollzG. (4) Standesethische Grundsätze aa. Zwangsernährung und ärztliche Berufsethik bb. Geltung der Standesethik für Anstaltsärzte aaa. Gehorsamspflicht bbb. Allgemeine Dienstpflicht 3. Gefahr als Unzulässigkeitsgrund a. Mögliche Arten der Zwangsernährung (1) Rektale Ernährung. (2) Intravenöse Ernährung. (3) Magen-Darm-Trakt-Ernährung b. Erhebliche Gefahr für Leben oder Gesund des Gefangenen (1) bei besonderem Gesundheitszustand der Häftlinge. (2) bei Widerstand der Häftlinge 4. Weitere Voraussetzungen der Zwangsernährung a. Erforderlichkeit b. Verhältnismäßigkeit (Trinkwasserentzug als milderes Mittel gegenüber der Zwangsernährung?) Zwischenergebnis II. Pflicht zur Zwangsernährung 1. Freie Willensbestimmung des Gefangenen a. Voraussetzungen für das Vorliegen einer freien Willensbildung (1) Zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit. (2) Strafrechtliche Schuldunfähigkeit. (3) Grundsätze der wirksamen Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff b. Fehlen einer freien Willensbestimmung (1) Haft als Sondersituation. (2) Psychische Krankheit. (3) Gruppenzwang. (4) Hungerstreik als Suizid. (5) Bewußtlosigkeit 2. Akute Lebensgefahr 3. Zumutbarkeit für die Beteiligten a. Gefangener und Hilfspersonal b. Arzt (1) Ansaltsarzt. (2) Nichtanstaltsarzt aa. Der beamtete Krankenhausarzt bb. Der angestellt Krankenhausarzt cc. Sonstige Ärzte 4. Erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit des Gefangenen 5. Weitere Vorausetzungen der Zwangsernährung Zwischenergebnis III. Kompetenzverteilung bei Anordnung und Durchführung der Zwangsernährung 1. Im Strafvollzug: Vollzugsbehörde-Arzt. 2. In der Untersuchungshaft: Richter-Arzt B. Verfassungsmäßigkeit der Zwangsernährung I. Geltung der Grundrechte für Häflinge II. Durch die Zwangsernährung berührte Grundrechte 1. Recht auf freie Meinungsäußerung 2. Recht auf körperliche Unversehrtheit 3. Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit a. Schutzbereich. b. Schranken der allgemeinen Handlungsfreiheit (1) Verletzung der Rechte anderer. (2) Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung. (3) Verstoß gegen das Sittenbesetz 4. Würde des Menschen a. Schutzbereich. b. Menschenwürde des Gefangenen. c. Menschenwürde der Hilfspersonen und des Arztes 5. Konkurrenzverhältnis der einzelnen Grundrechte III. Zulässigkeit des Eingriff in die Grundrechte des Gefangenen 1. "Das besondere Gewaltverhältnis" 2. Die Gesundheitsfürsorgepflicht der Haftanstalt 3. Hungerstreik als strafbare Nötigung a. Nötigung mit Gewalt. b. Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (1) Drohung mit Tun oder Unterlassen. (2) Tatbestandsmäßigkeit des Hungerstreiks 4. Ordnung der Anstalt 5. Sinn und Zweck der Haft a. Strafhaft. b. Untersuchungshaft 6. Schutz des Lebens a. Recht des Staates zur Lebenserhaltung des hungerstreikenden Häftlings b. "Unerläßlicher" Eingriff in die Grundrechte Zwischenergebnis C. Strafrechtliche Pflicht zur Zwangsernährung I. Tötung durch Unterlassen 1. Garatenpflicht vor Inkrafttreten des StVollzG a. Dogmatische Begründung der Garantenstellung (1) Garantenstellung aus vorangegangenem tun. (2) Garantenstellung aus tatsächlicher Pflichtübernahme (3) Garantenstellung aus öffentlich-rechtlicher Fürsorgepflicht b. Umfang der Garantenpflicht (1) Hungerstreik auf Grund freiverantwortlicher Entscheidung des Gefangenen (2) Möglichkeiten der Gefahrenabwehr. (3) Zumutbarkeit der Maßnahmen 2. Garantenpflicht nach Inkrafttreten des StVollzG II. Unterlassene Hilfeleistung 1. Hungerstreik als Unglücksfall a. Plötzlichkeit des schädigenden Ereignisses b. Freiverantwortliche Selbstgefährdung als Unglücksfall (1) Grammatikalische Auslegung. (2) Wille des Gesetzgebers. (3) Verstoß gegen das Sittenbesetz c. Selbstgefährdung auf Grund unfreier Willensbestimmung 2. Erforderlichkeit der Hilfeleistung 3. Möglichkeit der Hilfeleistung 4. Zumutbarkeit der Hilfeleistung III. Konkurrenzen Zwischenergebnis Zusammenfassung von Teil 1 Zweiter Teil. Recht und Pflicht zur Zwangsernährung "de lege ferenda" A. Ziele der Neuregelung I. Berücksichtigung der Selbstbestimmung und Selbstverantwortlichkeit des Häftlings 1. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 2. Geeignetheit der freien Willensbestimmung als Abgrenzungskriterium für die Durchführung oder Nichtdurchführung der Zwangsernährung a. Überprüfbarkeit der freien Willenbestimmung b. Schutz des Lebens des Häftlings c. Vermeidung von Risikofehleinschätzungen auf seiten des Gefangenen 3. Konsequenzen aus der Respektierung des Selbstbestimmungsrechts a. Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Haft (1) Strafhaft. (2) Untersuchungshaft b. Entschärfung der Zumutbarkeitsklausel c. Vertrauensverhältnis Arzt - Gefangener d. Folgen für die strafrechtliche Bewertung der Nichtausführung der Zwangsernährung II. Pflicht zur Zwangsernährung bei unfreier Willensbestimmung III. Beseitigung von Schwierigkeiten und Unklarheiten bei Anwendung und Auslegung des § 101 StVollzG 1. Wegfall des Tatbestandsmerkmals der "akuten" Lebensgefahr 2. Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen 3. Klarstellung der Kompetenzverteilung IV. Notwendigkeit einer separaten Zwangsernährungsregelung? Zwischenergebnis B. Entwurf zur Neuregelung der Zwangsernährung von Häftlingen I. Würdigung bisheriger Lösungsversuche 1. "Englische Lösung" des Zwangsernährungsproblems 2. Reformvorschlag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte und Psychologen in der Straffälligenhilfe e.V. vom April 1977 3. Gesetztentwurf des Bundesrates vom 20.4.1978 4. Entschließung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands von 1981 5. Gesetzesantrag des Landes Berlin vom 27.10.1981 II. Eigener Entwurf Ergebnis Anhang



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